Motorräder für den A2-Führerschein

Leistung und fahrbereites Gewicht genügen: Du siehst, ob dein Motorrad die drei EU-Voraussetzungen erfüllt und welche Höchstleistung für sein Gewicht erlaubt ist.

Die drei Voraussetzungen

Mit dem A2-Führerschein darfst du Motorräder bis 35 kW (rund 48 PS) fahren, mit einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg (bezogen auf das fahrbereite Gewicht) UND, bei gedrosselten Motorrädern, mit einer Originalversion, die höchstens DOPPELT so viel Leistung hat wie gedrosselt (also nie über 70 kW). Ist eine Bedingung nicht erfüllt, ist das Motorrad tabu.

Die Falle beim Leistungsgewicht

35 kW allein reichen nicht: Ein leichtes Motorrad mit 160 kg und 35 kW liegt bei 0,219 und ist NICHT A2-tauglich. Unter 175 kg sinkt die echte Grenze unter 35 kW: Deshalb gibt es manche leichten Naked Bikes in eigenen A2-Versionen mit ein paar kW weniger.

Drosselsätze

Viele Motorräder haben eine Doppelzulassung oder werden mit eigenen Kits (Steuergerät/Gasgriff) gedrosselt, aber nur, wenn die Originalversion höchstens doppelt so viel Leistung hat wie die gedrosselte (höchstens 70 kW für volle 35 kW): Ein Motorrad mit 90 kW kann auch gedrosselt nicht A2-tauglich werden. Die Änderung muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, sonst zählt bei einer Verkehrskontrolle die Originalleistung.

Hinweis

EU-Vorschriften (Richtlinie 2006/126), in ganz Europa gleich. A2 ab 18 Jahren; nach 2 Jahren kannst du mit einer praktischen Prüfung den unbeschränkten A-Führerschein machen (ohne erneute Theorieprüfung). Prüfe immer die Fahrzeugpapiere: Manche Datenblätter nennen das Trockengewicht, nicht das fahrbereite Gewicht.

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